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   OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04   

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https://dejure.org/2006,32848
OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04 (https://dejure.org/2006,32848)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2006 - 3 U 10/04 (https://dejure.org/2006,32848)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2006 - 3 U 10/04 (https://dejure.org/2006,32848)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
    Die Entscheidung des BGH, Urt. v. 16.07.2003 - VIII ZR 274/02 (BGHZ 155, 380) könne nicht - wie in der Eingangsinstanz geschehen - kritiklos auf den Streitfall angewandt werden; ihr sei nicht zu folgen, weil damit ohne hinreichenden Grund eine jahrzehntelang bewährte Rechtsprechung aufgegeben werde.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
    Dieser Zulassungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn das anzufechtende Urteil von der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht, also ein und dieselbe entscheidungserhebliche Rechtsfrage jeweils anders beantwortet wird (sog. Divergenz; vgl. dazu BGHZ 152, 182, 186; 154, 288, 292 f.; ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 543 Rdn. 4 a.E.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
    Dieser Zulassungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn das anzufechtende Urteil von der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht, also ein und dieselbe entscheidungserhebliche Rechtsfrage jeweils anders beantwortet wird (sog. Divergenz; vgl. dazu BGHZ 152, 182, 186; 154, 288, 292 f.; ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 543 Rdn. 4 a.E.).
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
    Diese kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, falls nicht im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten überhaupt nur schriftlich (vgl. dazu BGHZ 66, 378, 380) zumindest nicht ohne den Nachweis einer Einigung über die Änderung der Schriftformklausel selbst durch mündliche Abreden geändert werden (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1991 - XII ZR 15/90, WM 1991, 1398 = NJW-RR 1991, 1289).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00

    Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
    Dabei handelt es sich um ein präjudizielles Rechtsverhältnis - zumindest jedoch um eine so genannte juristisch eingekleidete Tatsache - die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, als solche geständnisfähig ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.07.2003 - XII ZR 100/00, NZM 2003, 851 = WM 2004, 544), so dass im Falle des Nichtbestreitens auch die Rechtsfolgen des § 138 Abs. 3 ZPO eintreten können.
  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02

    Verwirkung des Rechts auf Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
    Dass die Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats zur Nichtanalogiefähigkeit von § 536b BGB n.F. auch im Bereich der Gewerberaummiete gilt, ist inzwischen durch die Entscheidung des BGH, Beschl. v. 16.02.2005 - XII ZR 24/02 (GuT 2005, 56 = GA II 346) klargestellt worden.
  • BGH, 17.04.1991 - XII ZR 15/90

    Einigung über die Verlängerung eines Mietvertrages; Abbedingung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
    Diese kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, falls nicht im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten überhaupt nur schriftlich (vgl. dazu BGHZ 66, 378, 380) zumindest nicht ohne den Nachweis einer Einigung über die Änderung der Schriftformklausel selbst durch mündliche Abreden geändert werden (vgl. BGH, Urt. v. 17.04.1991 - XII ZR 15/90, WM 1991, 1398 = NJW-RR 1991, 1289).
  • OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 26/02

    Designerbrille

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
    Der Senat vertritt dabei hinsichtlich zum Teil identischer Zeiträume eine andere Auffassung als der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 U 26/02 (Kopie GA I 41, 58 ff.).
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